Erstellen Sie Ihren DGUV Begehungsbericht digital und rechtssicher: konform zur DGUV Vorschrift 2, mit Mängel-Tracking, automatischer Wiedervorlage, ASR-Integration und PDF-Export mit eindeutiger Berichtsnr. Perfekt für Betriebe, die gegenüber der Unfallkasse sauber dokumentieren müssen.
DGUV-konform · Mängel-Tracking · Wiedervorlage automatisch
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebliche Zusammenarbeit" regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Sie wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen und ist Grundlage für die systematische Betreuung der Betriebe durch Arbeitssicherheitsexperten. Im Kern verlangt die DGUV Vorschrift 2, dass der Unternehmer die Organisation der Arbeitssicherheit strukturieren muss – inklusive der Begehung und Dokumentation von Arbeitsstätten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand. Was früher als BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift) erschien, wird heute als DGUV-Vorschrift veröffentlicht. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei die „betriebliche Betreuung" (§ 2) durch den Unternehmer selbst bzw. die Führungskräfte und die „überbetriebliche Betreuung" (§ 6) durch eine externe oder betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beide Betreuungsmodelle verlangen die regelmäßige Begehung.
Ein DGUV-konformer Begehungsbericht ist das Instrument, mit dem diese Begehung nachgewiesen wird. Typischerweise ist mindestens eine Begehung pro Jahr vorgesehen, in Hochrisikobetrieben sind kürzere Intervalle angezeigt. Die Dokumentation muss dabei so geführt sein, dass der Unternehmer, der Betriebsrat und ggf. die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nachvollziehen können, wann, durch wen, was und mit welchem Ergebnis begangen wurde. Genau hier setzt eine digitale DGUV-Begehungsbericht-Software an: sie strukturiert die Begehung und macht sie revisionssicher. Siehe auch: Arbeitsschutz-Begehungsbericht.
Regelt die betriebliche und überbetriebliche Betreuung. Verlangt regelmäßige Begehungen und deren Dokumentation durch Sifa oder Sicherheitsbeauftragte.
Ein DGUV-Begehungsbericht, der vor der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse standhält, muss eine Reihe von Pflichtfeldern enthalten. An erster Stelle stehen die Kopfdaten: Betrieb, Begehungsort, Datum der Begehung, verantwortliche Fachkraft (Sifa oder Sicherheitsbeauftragter), sowie ggf. der Arbeitgeber und weitere Teilnehmer wie Betriebsrat oder Führungskraft. Ebenso zwingend ist eine eindeutige Berichtsnr., mit der der Bericht im Nachhinein referenziert werden kann.
An die Kopfdaten schließen sich die eigentlichen Begehungsfeststellungen an. Jede Feststellung sollte zumindest enthalten: einen klaren Ort (Gebäude, Raum, Bereich), eine Beschreibung des Mängels oder der Feststellung, ein Foto als Beweis, eine benannte Rechtsgrundlage (ASR-Nachweis, ArbSchG-Paragraph, BGV-Bezug) sowie eine Empfehlung zur Behebung. Diese Tiefe der Dokumentation ist der entscheidende Unterschied zwischen einer Profi-Dokumentation und einer reinen Stichpunktliste in einer Excel-Tabelle.
Ergänzt wird der DGUV-Begehungsbericht durch einen Status der Maßnahmenbearbeitung. Offene Mängel aus Vorbegehungen müssen erneut thematisiert werden, sei es als geschlossen (Maßnahme erledigt), als noch offen oder als nicht behebbar (Begründung). Erst diese Vollständigkeit macht aus der Begehung ein lebendiges Arbeitsschutzinstrument und nicht nur eine punktuelle Bestandsaufnahme. Die Software führt genau diese Informationen automatisch zusammen und stellt sie bei jeder neuen Begehung als Wiedervorlage bereit.
Drei Kriterien sind für eine DGUV-konforme Begehungsbericht-Dokumentation entscheidend: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung. Vollständigkeit bedeutet, dass alle relevanten Bereiche des Betriebs mindestens einmal im Begehungszyklus erfasst werden – nicht nur das Foyer, sondern auch Lagerräume, Technikräume, Sanitärräume, Außenflächen. Eine digitale Begehungsbericht-Software unterstützt durch wiederverwendbare Begehungsmerkmale, die als Checkliste pro Bereich dienen.
Nachvollziehbarkeit heißt: Dritte, die an der Begehung nicht teilgenommen haben, müssen den Bericht ohne weitere Rückfragen verstehen. Das erfordert klare Sprache, eindeutige Ortsbezeichnungen, Datum und eine saubere Trennung zwischen Feststellung (was ist), Mangel (was ist falsch) und Empfehlung (was ist zu tun). Im PDF des DGUV-Begehungsberichts sorgt das automatisch generierte Inhaltsverzeichnis, die Lfd.-Nr. pro Feststellung und der Footer mit Bearbeiter und Datum für eine professionelle und nachvollziehbare Form.
Aufbewahrung schließlich ist ein häufig unterschätzter Punkt. DGUV-Begehungsberichte sind nicht verbraucht, sobald sie erstellt sind – sie sind ein Nachweisdokument, das bei Kontrollen, Unfällen oder Betriebsänderungen vorgelegt werden muss. Papierberichte verschwinden in Aktenordnern, USB-Sticks veralten, Mitarbeiter wechseln. Die Software speichert alle Berichte revisionssicher in einer zentralen Datenbank, mit Versionsstand (Entwurf, Freigegeben, Abgeschlossen) und durchsuchbar nach Kunde, Jahr, ASR-Bezug, Mängelstatus und mehr. Siehe auch: ASR-konforme Begehungsberichte.
Compliance, Status-Verwaltung und Wiedervorlage – alles automatisiert
Systematische Erfüllung der DGUV-Vorgaben. Alle Pflichtfelder automatisch enthalten. Revisionssichere Ablage inkl. Status-Verwaltung und Versionierung.
Jeder Mangel hat einen Status (offen, in Bearbeitung, geschlossen). Offene, in Bearbeitung befindliche und geschlossene Mängel werden automatisch nachgeführt und sichtbar gemacht.
Offene Mängel aus Vorbegehungen werden bei der nächsten Begehung automatisch als Wiedervorlage eingeblendet. So bleibt nichts liegen und die Begehung bleibt lebendig.
Jeder DGUV-Begehungsbericht bekommt automatisch eine eindeutige Berichtsnr. Der PDF-Export enthält Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Fotos und Footer mit Firmenlogo.
Häufige Fragen zur DGUV-konformen Begehung
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