Die Gefährdungsbeurteilung Software für Arbeitssicherheit: digital erstellen, Maßnahmen systematisch verfolgen, Fristen automatisch überwachen und aus jeder Begehung heraus neue Gefährdungen in die Beurteilung einspeisen. Papierlos, DSGVO-konform und revisionssicher für Sifa und Führungskräfte.
§ 5 ArbSchG · Maßnahmen-Tracking · Fristen-Management
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen, Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein lebendiger Prozess, der kontinuierlich fortgeschrieben wird – und genau das macht eine digitale Gefährdungsbeurteilung Software so wertvoll.
Rechtlich ist die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht nur im ArbSchG verankert, sondern auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Lastenhandhabungsverordnung und der Bildschirmarbeitsverordnung. Der Arbeitgeber muss für jeden relevanten Bereich, für jede Tätigkeit und für jeden relevanten Arbeitsplatz eine Beurteilung vorhalten. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht ist die Gefährdungsbeurteilung das Schlüsseldokument.
Strukturell besteht eine Gefährdungsbeurteilung aus den Elementen: Arbeitsbereich/Tätigkeit, mögliche Gefährdung, Risikobewertung (Wahrscheinlichkeit × Schwere), bestehende Maßnahmen, weiterer Bedarf, Verantwortliche und Fristen. Wer das in Papierform oder Excel pflegt, scheitert regelmäßig an der Komplexität: zu viele Zeilen, zu viele Versionsstände, zu viele offene Fristen. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung Software führt alle diese Elemente in einer durchsuchbaren Datenbank und stellt die Fristen automatisch nach. Siehe auch: Arbeitsschutz-Begehungsbericht.
Verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Die Gefährdungsbeurteilung und die Begehung sind im Arbeitsschutz nicht zwei getrennte Welten, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Die Gefährdungsbeurteilung definiert das Soll, die Begehung überprüft den Ist-Zustand. Wird bei einer Begehung ein Mangel festgestellt, der in der aktuellen Gefährdungsbeurteilung nicht oder unzureichend berücksichtigt ist, muss die Beurteilung aktualisiert werden. Die Begehung ist damit der wichtigste Update-Mechanismus für die Gefährdungsbeurteilung.
Umgekehrt ist eine gute Gefährdungsbeurteilung die Grundlage jeder sinnvollen Begehung: Sie liefert die Checkliste, die bereits bekannten Gefährdungen, die offenen Maßnahmen, die Verantwortlichen. Wer die Beurteilung als PDF im Schrank liegen hat, aber bei der Begehung nicht nutzt, der begeht zufällig und nicht systematisch. Die Software verbindet beide Welten: Die Beurteilung ist im System, die Begehung greift darauf zu, und Begehungsergebnisse fließen zurück in die Beurteilung.
So entsteht ein Regelkreis: aus der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen abgeleitet – die Begehung prüft, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden – aus Begehungsmängeln entstehen neue Maßnahmen oder ergänzte Gefährdungen – die nächste Beurteilung reflektiert die Ergebnisse. Eine digitale Gefährdungsbeurteilung Software macht diesen Regelkreis erstmals praktisch handhabbar: statt loser Word-Dokumente und Excel-Listen eine durchgängige, durchsuchbare, fristengesteuerte Datenbank, die nicht aus dem Blick gerät. Siehe auch: DGUV-Begehungsbericht.
Gefährdungen, Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen – systematisch erfasst
Strukturierter Katalog an Gefährdungsarten (mechanisch, elektrisch, brandchemisch, psychisch, biologisch etc.). Pro Gefährdung: Beschreibung, Bewertung, Maßnahmen.
Jede Maßnahme hat Status (offen, in Bearbeitung, abgeschlossen), Verantwortlichen und Frist. Offene Maßnahmen werden automatisch nachgefasst und als Wiedervorlage eingeblendet.
Klare Zuordnung jeder Maßnahme zu einem Verantwortlichen aus dem Betrieb. Stammdatenpflege über Bearbeiter und Sicherheitsbeauftragte, mit Kontaktdaten und Funktion.
Jede Maßnahme hat Frist und Wiedervorlage. Bei Fristablauf automatische Erinnerung. Verpasste Fristen werden prominent markiert und bei der nächsten Begehung thematisiert.
Ein typischer Workflow in der Praxis: Bei der Begehung im Lager wird festgestellt, dass ein Regalweg blockiert ist und ein Gabelstapler nicht mehr freie Flucht- und Rettungswege hat. Die Feststellung wird im Begehungsbericht erfasst, mit Foto, mit Verweis auf ASR A1.2 (Flucht- und Rettungswege). Die Empfehlung lautet: Regalway freihalten, Kennzeichnung prüfen, Verantwortlich: Lagerleiter, Frist: 14 Tage. Aus dieser Feststellung entsteht eine Maßnahme.
Diese Maßnahme muss aber nicht im Begehungsbericht stecken bleiben, sondern ist ein Update für die Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdung „blockierte Fluchtwege" war in der Beurteilung bisher als „ausreichend kontrolliert" bewertet, das Risiko muss neu eingeschätzt werden. Die neue Maßnahme wird eingetragen, der Status läuft von „offen" über „in Bearbeitung" zu „abgeschlossen". Nach 14 Tagen wird bei der Wiedervorlage geprüft, ob der Mangel beseitigt ist. Ist er es, wird der Status in der Beurteilung auf „kontrolliert" zurückgesetzt.
Dieser kontinuierliche Fluss von Begehung in Beurteilung und zurück ist mit Papier oder Excel nur mit erheblichem Mehraufwand zu pflegen. Die Software macht aus dem Prozess einen automatisierten Workflow: Begehungsergebnisse fließen als Maßnahmen in die Beurteilung, Wiedervorlagen erscheinen bei der nächsten Begehung, Fristen werden überwacht, Verantwortliche erhalten automatische Erinnerungen. So entsteht eine lebendige Arbeitssicherheitsorganisation statt eines einmal im Jahr abgehefteten Dokuments. Siehe auch: Brandschutzbegehung für spezifische Brandschutz-Gefährdungen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Software
Testen Sie die Gefährdungsbeurteilung Software kostenlos.
Testversion anfragen